Durchführung von Wochenmärkten beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Kirsten Hauser

Sachgebietsleitung Ordnungswesen, Brand- und Katastrophenschutz

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste


Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Behörde.

Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter den Wochenmarkt abhalten und sind zur Durchführung verpflichtet. Wochenmärkte sind von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.